Du betreibst einen Onlineshop oder bietest über deine Website Dienstleistungen für Endkunden an?
Dann solltest du diesen Artikel nicht verpassen, denn Verstöße gegen die Barrierefreiheit sind ab 6/2025 abmahnfähig und mit hohen Bußgeldern belegt.
Was hat es mit dem BFSG auf sich?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) dient dazu Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen die einfache Nutzung von
✔️ Produkten (Computer, Tablet, E-Reader, Smartphone ...)
✔️ und Dienstleistungen (z. B. Termin-Buchungen, E-Commerce, Interaktionen …)
auf Websites, in Onlineshops, Apps und Messengern zu ermöglichen. Damit soll die Ausgrenzung von Minderheiten im sozialen und wirtschaftlichen Leben auch digital verhindert werden.
Welche Gruppierungen sind gemeint?
Blinde Menschen
Sehbehinderte Menschen
Motorisch/sensorisch beeinträchtigte Menschen
Schwerhörige und gehörlose Menschen
Menschen, die durch visuelle Dauer-Effekte gesundheitlich getriggert werden (z. B. Migräne, Schwindel …)
Bedenken wir, dass genannten Beeinträchtigungen unabhängig davon, ob angeboren oder durch unvorhergesehene Ereignisse (Unfälle) hervorgerufen, alle älteren Menschen ab 45 Jahren mehr oder weniger betreffen, ist die Gruppe ungleich größer als allgemein angenommen wird.
Welche Bedienungshilfen sind umzusetzen?
Alle Inhalte müssen per Tastatur erreichbar sein (ohne Maus)
Animationen und Videos müssen gestoppt werden können
Gute Lesbarkeit in Bezug auf Schriftgröße und Struktur
Verzicht auf Fettschrift, da diese von Screenreadern nicht erfasst wird.
Barrierefreie Farbgestaltung und Kontraste
Zoomfunktion
Untertitel für Videos
Dark Modus
Textversionen von Audios
Keine Verwendung von Captchas
Maschinenlesbare Formulare mit Fehler- und Korrekturfunktion
Bildbeschreibungen (ALT-Texte)
Kommunikation bzw. Kontaktaufnahme ist barrierefrei möglich
Interessant ist, dass die hier genannten Hilfen, auch von Menschen jüngerer Generationen und ohne Beeinträchtigungen mit steigender Tendenz genutzt werden (z. B. Dark Modus, Zoom, Untertitel ...).
Welche Ausnahmen gibt es?
Ausnahmen gibt es nur im Bereich Dienstleistungen, nicht im Bereich Produkte, und zwar für:
💡 Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern,
💡 einem Jahresumsatz bis 2 Millionen Euro oder
💡 einer Jahresbilanzsumme bis 2 Millionen Euro.
Wichtig: Es müssen immer alle drei Kriterien erfüllt sein!
Was ist mit alten Inhalten?
Insbesondere für Websites gilt: Content, wie YouTube Videos und Pdf-Dokumente, der vor dem 28.06.2025 erstellt und veröffentlicht wurde, muss nicht unbedingt barrierefrei sein.
Anders sieht es für Formulare, den kompletten Bestell- und Bezahlvorgang und die damit zusammenhängende Korrespondenz aus. Sie müssen selbstverständlich bis zum Stichtag barrierefrei sein.
Welche Sanktionen und Bußgelder drohen?
Wirst du durch die zuständige Marktüberwachungsbehörde abgemahnt, und hältst die Frist zur Behebung der Beanstandung nicht ein, drohen Sanktionen wie die Einstellung deines Angebotes oder Bußgelder bis 100.000 Euro.
Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du dich unbedingt rechtlich von einem Fachanwalt beraten lassen.
Welche kostenfreien Prüftools gibt es?
Es gibt viele kostenfreie Tools, mit denen du eine erste Prüfung selbst vornehmen kannst, wie z. B.
✔️ WAVE für Webseiten Accessibility Scanner für
✔️ Andoid-Apps Accessibility Inspector in Xcode
✔️ Color Contrast Analyser (CCA)
Fazit:
Natürlich kann niemand in die Zukunft sehen, aus Erfahrung können wir jedoch davon ausgehen, dass die Vorgaben nicht lockerer, sondern schärfer werden. So ist zu erwarten, dass auch für Kleinunternehmen in wenigen Jahren die gleichen Vorgaben gelten werden. Wer vor hat, sich in selbstständig zu machen ist also gut beraten, seine Website oder seinen Shop von Anfang an barrierefrei zu halten um sich Zeit und ggf. Geld zu sparen.
Habe ich was vergessen? Ergänze es gern in den Kommentaren.
Hat dir der Artikel geholfen? Dann teile ihn mit deinen Freunden, damit auch sie davon profitieren.
Comments